Fachgebiet · Sanktionsrecht

Sanktionsrecht

Die Dynamik internationaler Sanktionen (SECO, EU, OFAC) erfordert höchste Präzision. Wir beraten Unternehmen, Finanzinstitute und Führungskräfte in komplexen Compliance-Fragen, Entsperrungsverfahren und grenzüberschreitenden Risikobeurteilungen.

Baudenbacher Law AG bietet gezielte strategische Beratung und Vertretung im Bereich Sanktionsrecht. Wir schützen Unternehmen und Einzelpersonen in anspruchsvollen grenzüberschreitenden Konstellationen.

PROBLEMSTELLUNGEN IN DER PRAXIS

Wenn europäische Vorschriften den Geschäftserfolg bremsen

Europarechtliche Fragestellungen betreffen Unternehmen und betroffene Personen häufig in wirtschaftlich sensiblen Situationen.

Typische Konstellationen sind:

In diesen Situationen ist eine rein nationale Betrachtung regelmässig unzureichend. Fehlende Abstimmung mit unionsrechtlichen Vorgaben kann zu Verzögerungen, Rechtsunsicherheit oder wirtschaftlichen Nachteilen führen. Eine strukturierte europarechtliche Prüfung schafft Klarheit über Handlungsoptionen, Erfolgsaussichten und Risiken.

Strategische Klarheit bei grenzüberschreitenden EU-Regulierungen und Sanktionsverfahren

MANDATSABGRENZUNG & FOKUS

Anwendungsbereiche einer spezialisierten Europarechtsberatung

Eine klare Mandatsabgrenzung dient der Effizienz und verhindert unnötige Umwege.

Europarechtliche Beratung ist insbesondere sinnvoll für:

Weniger geeignet ist eine solche Spezialisierung für Sachverhalte ohne wirtschafts- oder unionsrechtlichen Bezug oder für rein standardisierte Rechtsfragen ohne europarechtliche Dimension.

VERFAHRENSABLAUF

Strukturierte Europarechtsberatung – transparent und zielgerichtet

Europarechtliche Mandate erfordern ein systematisches und strategisches Vorgehen. Die Beratung folgt regelmässig einem klaren Ablauf:

01

Erstanalyse des Sachverhalts

Prüfung der unions- und ggf. EWR-rechtlichen Dimension, einschliesslich Zuständigkeitsfragen und Fristen.

02

Rechtliche Einordnung und Risikoanalyse

Bewertung der Erfolgsaussichten unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH und des EuG sowie der Praxis der Europäischen Kommission.

03

Strategische Verfahrensplanung

Entscheidung über geeignete Rechtsbehelfe, etwa Nichtigkeitsklagen, Untätigkeitsklagen oder die Anregung einer Vorlage an den EuGH.

04

Kommunikation mit Institutionen und Behörden

Vertretung gegenüber der Europäischen Kommission, nationalen Behörden sowie vor den Unionsgerichten.

05

Prozessvertretung

Sachliche und präzise Vertretung vor dem EuG oder EuGH, sofern ein gerichtliches Verfahren erforderlich ist.

Durch diese strukturierte Vorgehensweise wird gewährleistet, dass Mandanten jederzeit über Verfahrensstand, Risiken und weitere Schritte informiert sind. Transparenz und rechtliche Nachvollziehbarkeit stehen im Vordergrund.

INSTITUTIONELLE EXPERTISE & PERSÖNLICHKEITEN

Besonderheiten der Vertretung im Europarecht

Die Vertretung in EU- und EWR-Verfahren unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von rein nationalen Verfahren. Massgeblich sind zunächst die besonderen formellen Anforderungen und Fristen, die vor den Unionsgerichten gelten und strikt einzuhalten sind. Verfahren vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) oder dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) folgen eigenen prozessualen Regeln, die sich deutlich von nationalen Prozessordnungen unterscheiden.

Eine sachgerechte Vertretung erfordert zudem ein vertieftes Verständnis der Entscheidungsmechanismen innerhalb der EU-Institutionen. Die Arbeitsweise der Europäischen Kommission, interne Prüfungsabläufe, sowie institutionelle Zuständigkeiten, beeinflussen die strategische Ausrichtung eines Verfahrens erheblich. Ebenso entscheidend ist die präzise Verzahnung unionsrechtlicher Argumentationslinien mit nationalem Recht, insbesondere bei Vorlageverfahren vor dem EuGH. Die Berücksichtigung der grundrechtlichen Massstäbe der EU-Grundrechtecharta bildet einen weiteren zentralen Aspekt.

Erfahrung im Umgang mit Unionsgerichten und europäischen Behörden ermöglicht eine realistische Einschätzung von Verfahrensdynamik und Durchsetzungschancen.

Die Kombination aus gerichtlicher Erfahrung, wissenschaftlicher Fundierung und forensischer Praxis gewährleistet eine fundierte und strategisch durchdachte Vertretung im Europarecht.

Baudenbacher Law vereint hierfür institutionelle, wissenschaftliche und forensische Expertise:

Prof. Dr. Dr. h.c., ehem. Präsident des EFTA-Gerichtshofs
Prof. Dr. Dr. h.c. Carl Baudenbacher war von 1995 bis 2018 Richter und von 2003 bis 2017 Präsident des EFTA-Gerichtshofs in Luxemburg. Er gilt als einer der führenden europäischen Experten für EU- und EWR-Recht, internationales Wirtschaftsrecht und Streitbeilegung.
Master of Law (MLaw), Associate
MLaw Mohamed Hasnaoui berät Mandanten in nationalen und grenzüberschreitenden Wirtschafts- und Handelsstreitigkeiten, bei regulatorischen Abklärungen sowie in Fragen des Sanktions- und Vollstreckungsrechts.
Dr. iur., LL.M., Rechtsanwältin
Dr. Laura Melusine Baudenbacher ist spezialisiert auf europäisches und schweizerisches Wirtschafts-, Kartell- und Wettbewerbsrecht sowie internationale Schiedsverfahren. Sie verfügt über langjährige Erfahrung vor schweizerischen und europäischen Gerichten und Behörden.

VERTRAULICHE ERSTEINORDNUNG

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Kontaktieren Sie unsere Partner in Zürich, Brüssel oder Oslo für eine diskrete Ersteinschätzung Ihres europarechtlichen oder sanktionsrechtlichen Anliegens.