Die kartellrechtliche Praxis in der Schweiz hat in den letzten Monaten eine spürbare Verschärfung erfahren. Vor allem im Bereich der relativen Marktmacht nach Art. 4 Abs. 2bis KG sowie bei der Kontrolle digitaler Plattformen setzt die Wettbewerbskommission (WEKO) neue Akzente, die Unternehmen bei ihrer Vertriebs- und Preisstrategie berücksichtigen müssen.
Relative Marktmacht als Hebel gegen Beschaffungsdiskriminierung
Seit der Revision des Kartellgesetzes können sich Schweizer Nachfrager gegen ungerechtfertigte Auslandspreise und Bezugsbeschränkungen wehren. Für ausländische Lieferanten bedeutet dies ein erhöhtes Risiko behördlicher Untersuchungen, wenn Schweizer Kunden Konditionen verwehrt werden, die im EU-Ausland gewährt werden.
Wesentliche Praxishinweise
- Relative Marktmacht greift auch unterhalb der Schwelle marktbeherrschender Stellungen.
- Parallele Fusionskontrollanmeldungen bei WEKO und EU-Kommission erfordern koordinierte Zeitpläne.
- Compliance-Audits der Vertriebsverträge schützen vor empfindlichen Sanktionen bis zu 10% des Konzernumsatzes.

