Während die politische Debatte über die künftigen institutionellen Beziehungen der Schweiz zur Europäischen Union anhält, wird das Potenzial des EWR-Rechts und der EFTA-Gerichtsbarkeit von Schweizer Marktteilnehmern oft unterschätzt. Dabei bietet das EWR-System hochwirksame Verfahrenswege für Schweizer Unternehmen, die in EWR-Staaten wie Norwegen, Island oder Liechtenstein tätig sind.
Die Unabhängigkeit des EFTA-Gerichtshofs als Garant rechtlicher Ausgewogenheit
Der EFTA-Gerichtshof zeichnet sich durch ein transparentes und effizientes Verfahren aus. Im Gegensatz zu manchen überlasteten nationalen Gerichten gelangen Vorabentscheidungsverfahren und Direktklagen hier mit bemerkenswerter zügiger Verfahrensführung zur Entscheidung.
Schweizer Unternehmen profitieren von der Rechtsprechung des EFTA-Gerichtshofs insbesondere dann, wenn nationale Behörden in EWR-Ländern protektionistische Hürden aufbauen oder das Gebot der Homogenität mit dem EU-Recht verletzen.
Möglichkeiten für Schweizer Kläger und Beigeladene
Schweizer Rechtssubjekte können in Verfahren vor dem EFTA-Gerichtshof als Streithelfer auftreten oder über verbundene Gesellschaften in EWR-Staaten direkten Rechtsschutz suchen. Auf diese Weise lassen sich Grundsatzentscheidungen herbeiführen, die für ganze Branchen – von Finanzdienstleistungen bis hin zum industriellen Warenhandel – maßgeblich sind.
Wesentliche Praxishinweise
- Der EFTA-Gerichtshof bietet schnellen, verlässlichen Rechtsschutz für grenzüberschreitenden Handel.
- Die EFTA-Rechtsprechung beeinflusst auch die Rechtspraxis des EuGH in Luxemburg maßgeblich.
- Schweizer Marktteilnehmer können strategische Interventionen zur Absicherung ihrer Marktposition nutzen.
